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  • GRAU – Tanztheater Anuk

    Das Tanztheater Anuk ist eine zeitgenössische Tanzcompany, deren erste Produktion Grau im Rahmen des Tanz, Halle tanz! – Festivals am 25.09.2016 im Puschkinhaus Premiere haben wird.

    Grau – undefinierbar, farblos, im Zwielicht befindlich. Grau als Sinnbild für den Alltag, der sich mit seinen Wiederholungen manchmal drängend, manchmal unbewusst auf die Sichtweise des Menschen legt. Versuchen wir uns doch oft an Dingen, Menschen, Gewohntem festzuhalten und stehen immer wieder vor der Aufgabe loszulassen, uns zu entfernen. Die Dinge ertragen, wie sie sind. Änderungen herbeiführen, wenn es notwendig erscheint. Der Umgang mit dem Bewusstsein über die eigene Situation. Entscheidungen, die der Kopf trifft und denen der Körper zu folgen hat. Begegnungen, die wir erfahren und die wir in uns weitertragen. Loslassen können und müssen als bewusster Umgang mit den momentanen Begebenheiten. Grau ist nicht nur Metapher für Schroffes, Unklares, sondern auch glänzend und edel. Grau liegt zwischen allem und beinhaltet alles in sich. Grau ist die Zwischenwelt, in der wir uns treffen.

    Kartenreservierung und Kontakt über diese Seite.
    Eintritt: 12,-€/8,-€

  • Vereinssatzung

    AKADEMIE DER KÜNSTE SACHSEN-ANHALT e.V.
    VEREINSSATZUNG
    Neufassung vom 22.11.2019

    § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
    1. Der Verein führt den Namen „Akademie der Künste Sachsen-Anhalt e.V.“
    2. Er hat seinen Sitz in Halle und ist am 05.07.2016 in das VR eingetragen worden.
    3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    § 2 Ziele und Aufgaben des Vereins
    1. Ziel des Vereins ist die Förderung, Unterstützung und Initiierung von Projekten zeitgenössischer Kunst, die den Gedanken der Freiheit der Kunst stärken. Der Verein fördert freien künstlerischen und gedanklichen Austausch zwischen den Mitgliedern der Akademie und den offenen Dialog zu gesellschaftlicher Gegenwart und Zukunftsfragen.
    2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch Planung, Organisation und Durchführung von Ausstellungen, Symposien, Konzerten, Lesungen, die Herausgabe von Druckwerken wie der „Zeitschrift für Kunst“ und den „Almanach der Akademie der Künste Sachsen Anhalt“ in regelmäßiger Folge sowie den Betrieb einer Website und eines Blogs.

    § 3 Steuerbegünstigung
    1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus
    Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 4 Mitgliedschaft
    1. Jedes Vollmitglied der Akademie hat ein einmaliges Berufungsrecht. Mitglieder können alle natürlichen Personen unabhängig von künstlerischer Sparte oder ausgeübter Profession werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Die Mitgliedschaft wird erworben durch Berufung durch ein Mitglied und anschließender Vorstellung des Neumitglieds auf der Jahresversammlung. Dasjenige Mitglied, welches ein neues Mitglied berufen will, muß sich vorab mit seinem Kandidaten verständigen und ihn über Ziele und Arbeitsweise der Akademie informieren. Besonderes Augenmerk wird auf aktive Mitwirkung innerhalb der Akademie gelegt. Die Vorstellung des Neumitglieds auf der Jahresversammlung kann durch das neue Mitglied selbst, oder durch das berufende Mitglied erfolgen. Die Mitgliedschaft beginnt am Tag derjenigen Jahresversammlung auf der das neue Mitglied vorgestellt wurde.
    2. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten. Ein Mitglied kann auf Antrag von mindestens zwei Vereinsmitgliedern durch
    Abstimmung auf der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden,wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Weitere Ausschlussgründe sind eine objektiv feststellbare Inaktivität sowie Aktivitäten, die den Zielen des Vereins zuwider laufen oder dem Ansehen der Akademie Schaden zufügen. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuhören. Bei unbegründetem Fernbleiben des Mitglieds kann es in Abwesenheit vom Verein ausgeschlossen werden. Ebenso erlischt die Mitgliedschaft durch den Tod des Mitglieds.
    3. Es gibt stimmberechtigte Vollmitglieder.
    4. Es gibt korrespondierende Mitglieder ohne Stimmrecht. Diese stehen der Akademie nahe und beteiligen sich regelmäßig aktiv an Projekten der Akademie. Räumliche Entfernung des Wohnortes, und die damit verbundene Schwierigkeit, regelmäßig zu den Jahrestreffen zu kommen und vom eigenen Stimmrecht aktiv Gebrauch zu machen, kann zum Beispiel ein Grund sein weshalb ein Mitglied als
    korrespondierendes Mitglied geführt wird.
    Jede natürliche Person kann sich selbst um den Status des Korrespondierenden Mitglieds bewerben oder wird durch ein Mitglied vorgeschlagen. Über die Aufnahme als korrespondierendes Mitglied entscheidet der Vorstand.
    Nach mindestens einjähriger Mitgliedschaft als Korrespondierendes Mitglied kann dieses den Antrag auf Vollmitgliedschaft beim Vorstand stellen. Der Vorstand stimmt hierüber ab und teilt die Entscheidung schriftlich allen Mitgliedern mit. Die Vollmitgliedschaft tritt sofort nach Entscheid in Kraft. Der volle Mitgliedsbeitrag wird ab dem darauf folgenden Kalenderjahr erhoben.

    § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Rechte:
    Jedes Vollmitglied der Akademie hat ein einmaliges Berufungsrecht für ein neues Vollmitglied.
    Jedes stimmberechtigte Akademiemitglied hat das Recht für eigene Veranstaltungen den Namen der Akademie als Label zu nutzen, wenn diese Veranstaltungen den Zielen der Akademie und dem Vereinszweck entsprechen und die Akademie nicht finanziell belasten. Details hierzu werden in einer gesonderten Veranstaltungsordnung geregelt.
    Jedes Korrespondierende Mitglied hat nach einem Jahr das Recht, den Antrag auf Vollmitgliedschaft zu stellen. (sieh § 4.4.)
    – Alle Akademiemitglieder (auch korrespondierende) haben das Recht, Projekte vorzuschlagen, die als Projekte der Akademie, nach vorheriger Abstimmung auf der Jahresversammlung, bei Fördergebern beantragt und durch eine Projektarbeitsgruppe durchgeführt werden. Solche Projekte müssen vier Wochen vor der Jahresversammlung durch ein Projektexposé allen Mitgliedern vorgestellt werden.
    – Jedes stimmberechtigte Mitglied hat mit eigenem Login die Möglichkeit, Beiträge im Blog der Akademie zu veröffentlichen.
    Pflichten:
    – Jedes Akademiemitglied ist aufgerufen, sich aktiv und im Namen der Akademie für die Ziele der Akademie einzusetzen. Das schließt ein, eigene Projekte und Ideen einzubringen, als auch Projekte der Akademie zu unterstützen und zu befördern.
    – Der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr beträgt für stimmberechtigte Vollmitglieder 60,- Euro. Für korrespondierende Mitglieder sind es 40,- Euro jährlich.

    § 6 Organe des Vereins
    Die Organe des Vereins sind:
    1. Jahresmitgliederversammlung (Akademieversammlung)
    2. Vorstand
    – bestehend aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, davon ein/e Schatzmeister/in

    § 7 Mitgliederversammlung
    1. Oberstes Organ ist die Jahresmitgliederversammlung. Sie wird in der Regel von einem Vorstandsmitglied geleitet.
    2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
    a. Wahl und Entlastung des Vorstandes
    b. Beratung und Abstimmung über Projekte (Projektvorschläge) für das kommende Jahr. Ernennung/Bildung von projektbezogenen Arbeitsgruppen mit definierten Entscheidungsvollmachten innerhalb des jeweiligen Projekts.
    c. Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans
    d. Beschlussfassung über den Jahresabschluss
    e. Entgegennahme des Geschäftsberichtes des Vorstandes
    f. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
    g. Bekanntgabe neuer Mitglieder
    h. Ausschluss von Mitgliedern
    i. alle finanziellen Fragen ab einer Betragshöhe von 2000,- €, die nicht bereits in vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplänen von Förderanträgen festgelegt sind.
    j. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
    3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
    4. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder, davon mind. 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
    Bei Beschlussunfähigkeit lädt der Vorstand umgehend zu einer zweiten Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung ein. Diese ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand ist mit der Einladung hinzuweisen.
    5. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben.

    § 8 Vorstand
    1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei gleichberechtigten und zeichnungsberechtigten Mitgliedern. Sie bilden gemeinsam den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
    2. Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Vorstandes.
    3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Vorstandes im Amt.
    4. Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.
    5. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
    6. Ein Vorstandsmitglied darf ohne Gründe von seiner Tätigkeit zurücktreten (jedoch nicht zur Unzeit). Es wird hierauf eine außerordentlich Mitgliederversammlung einberufen und ein neues Vorstandsmitglied gewählt, das bis zur nächsten Vollversammlung die anstehenden Aufgaben übernimmt.

    § 9 Satzungsänderungen und Auflösung
    1. Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten
    erforderlich.
    2. Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
    3. Bei Auflösung, bei Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das gesamte Vermögen an das Land Sachsen-Anhalt, und zwar mit der Auflage, es entsprechend seinen bisherigen Zielen und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemäß § 2 zu verwenden.

     

     

  • Impressum

    Angaben gemäß § 5 TMG

    Akademie der Künste Sachsen-Anhalt e. V.
    Kardinal-Albrecht-Straße 6 (Puschkinhaus)
    06108 Halle (Saale)

    Vertreten durch

    Anne Baumann
    Michael Klante
    Wieland Krause
    Wolf-Guenter Thiel
    Jörg Wunderlich

     

    Kontakt

    Tel:    0170 5923723
    Mail: info@adk-san.de

     

    Registereintrag

    Eintragung im Vereinsregister.
    Registergericht: Amtsgericht Stendal
    Registernummer: VR 4582


    Website
    Anke Tornow


    Haftungsausschluss (Disclaimer)

    Haftung für Inhalte

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  • Clara Hofmann

    Clara Hofmann

    Clara Hofmann lebt und arbeitet als freiberufliche Kuratorin in Leipzig. Sie hat an der Uni Leipzig, der HBK Braunschweig und der Angewandten in Wien studiert. Sie betreibt gemeinsam mit Gregor Peschko den Kunstraum IDEAL im Leipziger Osten, wo sie regelmäßig Ausstellungen kuratiert. Sie ist Gründungsmitglied der Akademie der Künste Sachsen-Anhalt und betreut die Herausgabe deren Zeitschrift redaktionell. 2021 bis 2023 arbeitete sie für das Bündnis internationaler Produktionshäuser im Projektbüro für #TakeHeart. 2017/18 war sie Co-Kuratorin der City Gallery in Wolfsburg. Ihre Arbeit kreist um Projekte zeitgenössischer Kunst mit Fokus auf Feminismus, Aspekten der Popkultur und Kunst im öffentlichen Raum.

    Ausstellungsreihe DIALOG im IDEAL artspace. Arbeit: Katrin Ströbel „Ein Heer aus Wut und Wünschen“, Leipzig/Marseille 2022

     

     

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    Ausstellungsansicht „PER ALBIN #3 – IM VORBEI“ in Kooperation mit Ilse Lafer und KöR (Kunst im öffentlichen Raum), Wien 2019. Abgebildete Arbeit von Tina Kult.

     

     

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    Katalogansicht zur Ausstellung „THE SHOP“ in Kooperation mit Ulicna Galerija, Belgrad 2017. Mit Arbeiten von Samuel Bich, Fid. Fischer, Olga Monina und Gregor Peschko; Grafikdesign von Cristina Zickert.

     

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    Ausstellung „THE SHOP“ in Kooperation mit Ulicna Galerija, Belgrad 2017. Mit Arbeiten von Samuel Bich, Fid. Fischer, Olga Monina und Gregor Peschko.

     

  • Jörg Wunderlich

    • 1970 geboren in Königs Wusterhausen
    • 1988 Abitur in Halle (Saale)
    • 1991-1993 Student an der FU Berlin ( Osteuropastudien, Theaterwiss., Psychologie )
    • 1993-1995 div. Tätigkeiten u.a. Landschaftsplanung, Gastronomie, Sozialbereich
    • 1995-1999 Töpferlehre u. Freie Ateliertätigkeit als Keramiker in Beeskow
    • 1999-2006 Kunststudium ( Plastik, Medien, Malerei )
    • 2002 nominiert für Kunstpreis der Stadtwerke Halle und Leipzig
    • 2005 1. Platz beim Internationalen Hörspielwettbewerb“Hörbert“
    • 2006 Diplomausstellung mit nonfigurativer Malerei
    • 2006 – Galerie im Volkspark, Halle (Saale)
    • 2006-2008 Masterstudim Autorschaft/Multimedia an der MLU Halle-Wittenberg
    • seitdem tätig u.a. als Autor, Journalist, Galerieleiter, Grafikdesigner, Kurator, Konzept- und Projektentwickler
  • André Schinkel

    • geb. 1972 in Eilenburg (Sachsen)
    • 1988-1991 Ausbildung zum Facharbeiter für Tierproduktion mit Abitur
    • 1991-1992 Studium Umweltschutztechnik in Wernigerode
    • 1992-2001 Studium der Germanistik und Archäologie in Halle, Magister artium
    • 1994 literarisches Debüt mit dem Gedichtband „durch ödland nachts“
    • 1998 Georg-Kaiser-Förderpreis, Stadtschreiber von Halle
    • seit 2005 freier Autor, Lektor und Redakteur, Chefredakteur von „oda – Ort der Augen“
    • 2006 Joachim-Ringelnatz-Förderpreis, Stadtschreiber von Ranis
    • Lesereisen nach Armenien, Bergkarabach, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Italien
    • 2012 Walter-Bauer-Preis
    • 2014 Stadtschreiber von Jena
    • lebt in Halle

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  • Wieland Krause

    • geb. 1956
    • 1980-1989 Studium an der Burg Giebichenstein-Kunsthochschule Halle und an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, Diplom
    • seit 1990 Langzeitprojekte an den Schnittstellen von Natur und Kultur im In- und Ausland
    • Anlegen von umfangreichen Materialsammlungen
    • Foto Video Ton Licht Fund Objekt Skulptur Modell Skizze Text Zufall seit 2007 im Vorstand von Werkleitz-Zentrum für Medienkunst.
    • seit 2009 Lehrauftrag an der Burg Giebichenstein-Kunsthochschule Halle (Bildhauerei)
    • lebt in Halle

     

    Projekt-Websites:
    Projekt TRANSIT_TOKYO: www.wielandkrause.de
    SKULPTUR_GEWÄCHSHAUS: www.prozess-skulptur-gewaechshaus.de

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  • Michael Klante

    • 17. 8. 1970 Geburt in Halle
    • 1987 Abschluß der zehnklassigen Polytechnischen Oberschule in Halle-Neustadt
    • 1990 Abschluß der Ausbildung zum Werkzeugmacher im Waggonbau Ammendorf
    • 1992 Abschluß der Fachhochschulreife an der Fachoberschule Wirtschaft in Köthen
    • 1992 Beginn Architekturstudium an der HTWK Leipzig
    • 1994 bis 1996 studentische Mitarbeit im Büro Niebergall & Schaller, Halle
    • 1997 Architekturdiplom an der HTWK Leipzig
    • 1997 / 1998 Zivildienst
    • 1998 Selbstständigkeit
    • 1998 bis 2002 freiberufl. Tätigkeit im Büro Dreßler Architekten, Halle
    • seit 1998 Projektbezogene Zusammenarbeiten, HOAI Lph 1-8:
      Dipl.-Ing. Arch. Robert Laser, Leipzig
      Prof. Andreas Wolf, Leipzig
      Kästner Architekten und Planer, Frankfurt
      Dipl.-Ing. Arch. Sandro Schleier, Halle /Leipzig
      Carola Schäfers Architekten, Berlin
      Jost Consult Projektsteuerung, Halle
      Großmann Architektur, Halle
      +lab Hanke+Schwandt PartG, Halle
  • Nancy Jahns

    geboren 1969 in Stendal, lebt und arbeitet in Brandenburg an der Havel

     

    Ausbildung

    1990-92 Abendstudium HfBK Dresden
    1992-99 Studium Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein Halle, FG Metall- und Glasgestaltung, Studienaufenthalte in Mexico, Tallinn und Athen, Diplom Bildende Kunst
    2002-2004 
    Aufbau-Studium Buchgestaltung HKD

     

    Projekte

    2007 – 2014 Gründung/Leitung der Galerie Raum HELLROT in Halle/Saale gemeinsam mit Sven Großkreutz, Kuratierung des jährlichen Ausstellungsprogramms, ab 2011 Projekte im öffentlichen/ländlichen Raum: In Verbindung Bernburg, 2012 Ein weites Feld Lindstedt/Altmark sowie im „European Network for Applied Landart in Rural Areas and Cultural Landscapes“ 2013 in Boxtel (NL), auf Cres (HR), Dozentin eines workshops für Studierende der Hochschule Anhalt Bernburg und der Kunsthochschule den Bosch/NL
    seit 2001 Herausgabe eigener Künstlerbücher in der edition sand

    seit 2007 Zusammenarbeit mit der Galerie Susanne Burmester/Circus Eins in Bergen/Putbus

     

    Lehre

    2013 2019 Dozentin für Kunst/Gestalten an der Paritätischen Fachschule für Sozialpädagogik Aschersleben sowie der Paritätischen Fachschule für Sozialwesen Drübeck

    seit 2019 Kurs-Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der in der Kinder- und Jugend-Kunst-Galerie Sonnensegel e.V. in Brandenburg an der Havel

     

    https://nancyjahns.de

    https://www.circus-eins.de